Allgemeine Beratungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Beratungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Beratungskunden - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Handelsvertretung Wehner - nachfolgend Auftragnehmerin genannt - über Beratungen  und sonstige Aufträge, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages

1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. Sofern sich die Einschaltung von Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe als erforderlich erweist, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf hinweisen.

2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen gegeben werden. Dies gilt auch für Informationen und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin bei der Durchführung der Beratung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemässen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

 3) Verhandlungen werden in deutscher und oder in russischer Sprache geführt, erforderliche Dokumente nach Vereinbarung in beiden Sprachen verfasst.

§ 3 Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Bei Beratungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums der Beraterin

1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen der Durchführung des Auftrages von dem Auftragnehmerin gefertigten Ausarbeitungen wie Analysen, Berichte, Gutachten, Organisationspläne etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

2) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der Auftragnehmerinin (Berichte etc.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 5 Mängelgewährleistung

1) Die Auftragnehmerin führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Gewährleistung für den Inhalt solcher Prognosen und Empfehlungen übernimmt die Auftragnehmerin nicht.

2) Soweit die Leistung der Auftragnehmerin mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Ist die Auftragnehmerin zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Auftragnehmerin zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt § 6.

3) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach § 5 Abs. 2 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der  Arbeiten.

§ 6 Haftung

1) Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sofern die Auftragnehmerin jedoch fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf die Ersatzleistung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater begrenzt.

2) Soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 Abs. 1) und 2) vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

4) Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

1) Die Auftragnehmerin ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftragnehmerin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

2) Bei öffentlich geförderten Beratungen erklärt sich der Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages einverstanden, dass eine Ausfertigung des Beratungsberichtes durch die Auftragnehmerin dem zur Beurteilung des Ergebnisses der Fördermaßnahme zuständigen Zuwendungsgeber auf dessen Anforderung zur Kenntnis gebracht wird.

3) Die Auftragnehmerin ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 8 Kündigung

1) Der Auftrag läuft für die vereinbarte Dauer und kann während dieser Dauer nicht ordentlich gekündigt werden.

2) Beide Parteien können den Vertrag aus vorliegenden wichtigen Gründen fristlos kündigen. Die Auftragnehmerin ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn a) der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäss § 2 Abs. 2 dieser Bedingungen nicht nachkommt, b) der Auftraggeber eine Rechnung nicht binnen vier Wochen nach Zugang bezahlt hat, c) der Auftraggeber mit der Annahme der von der Auftragnehmerin angebotenen Leistungen in Verzug gerät.

3) Endet der Beratungsvertrag durch fristlose Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Auftragnehmerin bleiben unberührt.

§ 9 Vergütung

1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf seine vereinbarten Beratungsleistungen einen angemessenen Vorschuss in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme zu verlangen.

2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber die Beratungsleistungen wöchentlich abzurechnen, gleichgültig, wie viel Tage in der Woche beraten wurde. Rechnungen der Auftragnehmerin sind ohne Abzug binnen 20 Tagen nach Rechnungslegung durch den Auftraggeber zu bezahlen.

3) Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf die Erstattung ihrer Auslagen. Hinsichtlich der Reisekosten gilt, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, folgendes: Zeiten für die An- und Abreise werden, wenn der Auftrag nicht am Sitz des Auftragnehmers ausgeführt wird, mit 40.- € je Zeitstunde berechnet. Gesprächs- und Verhandlungszeiten mit Dritten werden mit dem regulären Beraterhonorar von 187,50.- € je Stunde berechnet. Für die Inanspruchnahme von Mitarbeitern und Hilfskräften werden differenzierte Stundensätze berechnet; sie richten sich nach der Qualifikation und liegen zwischen 20 und 80 % des Auftragshonorars pro Stunde. Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden der Auftragnehmerin in nachgewiesener Höhe ersetzt. Ebenso werden der Auftragnehmerin Fahrtkosten 2. Klasse bei Benutzung der Eisenbahn, (1. Klasse bei Eisenbahnfahrten in Russland)Flugkosten der Economy-Class bei Benutzung des Flugzeuges sowie  0,35 € für jeden mit dem Pkw gefahrenen Kilometer erstattet. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Radebeul, der  Gerichtsstand - Dresden.

Radebeul, im Dezember 2011

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